Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reinigungsspezialisten24, Einzelunternehmen, Inhaber: Marcus Reshöft, Ahrensböcker Straße 98, 23617 Stockelsdorf
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Reinigungsspezialisten24, Marcus Reshöft (nachfolgend „Dienstleister“ oder „wir“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Reinigungs- und Pflegeleistungen, Garten- und Außenbereichspflege, Entrümpelung und Haushaltsauflösungen, Montage von Fertigprodukten, Objektbetreuung sowie weitere einfache Dienstleistungen rund um Haus, Garten und Objekt.
(2) Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB („Verbraucher“) sowie für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Unternehmer“/B2B). Für Verbraucher gelten ausschließlich die Regelungen, die mit zwingendem Verbraucherschutz vereinbar sind; im Zweifel hat die gesetzliche Regelung Vorrang.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach der Handwerksordnung werden – soweit ausdrücklich Vertragsgegenstand – durch geeignete Fachbetriebe (Nachunternehmer) mit den erforderlichen Eintragungen, Qualifikationen und Erlaubnissen ausgeführt; der Dienstleister übernimmt dabei Anfrage, Planung, Koordination und Abnahme und bleibt zentraler Ansprechpartner des Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Messenger-Kommunikation oder im Gespräch stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Kunde macht seine Anfrage formlos (z. B. per WhatsApp, Telefonanruf, Video- Termin, E-Mail oder Post). Auf Grundlage der Angaben des Kunden (Art der Leistung, Objekt, Ort, Umfang, Terminwunsch) unterbreitet der Dienstleister ein Angebot.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch (a) ausdrückliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters (Textform genügt, insbesondere WhatsApp- oder E-Mail-Nachricht), (b) schriftliche Auftragserteilung des Kunden und deren Bestätigung, oder (c) gegenseitige vertragliche Einigung im Rahmen einer Besichtigung. Beginnt der Dienstleister mit der Ausführung auf Grundlage einer zuvor abgestimmten Leistungsbeschreibung und eines abgestimmten Entgelts, gilt der Vertrag als geschlossen.
(4) Für Verbraucher gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung als Bestandteil des Vertragsschlusses.
§ 3 Leistungsgegenstand und -umfang
(1) Vertragsgegenstand ist die im Einzelnen vereinbarte Dienstleistung. Maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung; sie wird nach Möglichkeit schriftlich oder in Textform festgehalten (z. B. Leistungskatalog, Chatverlauf).
(2) Der Dienstleister erbringt die Leistungen mit der im Einzelfall vereinbarten Sorgfalt und zu den vereinbarten Terminen. Die konkrete Durchführung (Arbeitsreihenfolge, eingesetzte Mittel und Geräte) obliegt dem Dienstleister, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Reinigungsmittel, Arbeitsgeräte und übliche Verbrauchsmaterialien werden grundsätzlich durch den Dienstleister gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Der Dienstleister führt zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach der Handwerksordnung (z. B. Elektro-, Maler-, Schließtechnikarbeiten) nicht selbst aus. Soweit solche Leistungen oder sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z. B. Bewachung nach § 34a GewO) ausdrücklich Vertragsgegenstand sind, werden sie durch geeignete Fachbetriebe (Nachunternehmer) ausgeführt, die über die erforderlichen Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisse verfügen. Der Dienstleister bleibt Vertragspartner des Kunden und verantwortet die Auswahl, Beauftragung und Koordination; die Beauftragung erfolgt vor Auftragserteilung, sodass der Kunde den ausführenden Betrieb kennt.
(5) Tätigkeiten mit besonderer gesetzlicher Erlaubnispflicht (z. B. Schädlingsbekämpfung nach § 18 IfSG, gewerblicher Umzugsguttransport nach dem GüKG) werden ausschließlich durch entsprechend befugte Betriebe erbracht oder nicht angeboten. Der Kunde sorgt für die vom Dienstleister benötigten Mitwirkungen (Zugang, Zustimmungen, z. B. Vermieterzustimmung bei Montagen in Mietobjekten).
§ 4 Angebote und Preise
(1) Preise werden individuell nach Aufwand, Objekt, Zustand und Umfang kalkuliert. Der Dienstleister unterbreitet auf dieser Grundlage ein Angebot; dieses ist freibleibend, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis zugesagt wird.
(2) Bei einem vereinbarten Festpreis bleibt dieser auch dann maßgeblich, wenn der tatsächliche Aufwand geringer ist. Bei unvorhergesehenem Mehraufwand gilt § 8.
(3) Sämtliche Entgelte sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Für Unternehmer (B2B) werden Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt; auf Verlangen erfolgt die Ausweisung von Preisen zusätzlich oder gesondert netto. Abweichende steuerliche Behandlungen (z. B. Umsatzsteuerbefreiungen oder Reverse-Charge-Verfahren) bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Anfahrtswegzeit kann bei Objekten außerhalb des Hauptgebietes (Stockelsdorf, Lübeck und unmittelbare Umgebung) als eigene Position ausgewiesen werden; dies geschieht vor Auftragserteilung im Angebot, nicht nachträglich.
§ 5 Termine, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Termine werden gemeinsam vereinbart und nach Möglichkeit in Textform bestätigt. Terminzusagen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Fertigstellung vorangehender Aufträge; Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und ein Ersatztermin vereinbart.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Dienstleister zum vereinbarten Termin ordnungsgemäßen Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen und Räumen hat (Schlüssel, Zutrittsberechtigung, ggf. Parkmöglichkeiten). Verfügt der Kunde über einen Hausstrom- oder Wasseranschluss für den Einsatz, weist er den Dienstleister darauf hin.
(3) Der Kunde hat dem Dienstleister vor Auftragsbeginn alle Umstände mitzuteilen, die für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Bedeutung sind (insbesondere empfindliche Oberflächen, defekte Installationen, Schwachstellen, gesundheitliche Risiken wie Allergien, gefährliche oder beschädigte Gegenstände, Tierhaltung).
(4) Verfügt der Kunde über besondere Wünsche zur Nutzung eigener Reinigungsmittel (z. B. geruchsneutrale oder allergikerfreundliche Produkte), teilt er dies vor Auftragsbeginn mit.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann deshalb die Leistung nicht oder nur erschwert erbracht werden, ist der Dienstleister berechtigt, den entstandenen Aufwand (z. B. Anfahrt und Ausfallzeit) nach Maßgabe von § 8 Abs. 3 in Rechnung zu stellen.
§ 6 Terminverlegung, Stornierung, Verhinderung
(1) Terminverlegungen und Stornierungen sind durch beide Parteien jederzeit möglich und werden in Textform (insbesondere WhatsApp) bestätigt.
(2) Erteilt der Kunde eine Absage oder Verschiebungsanfrage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann der Dienstleister die bis dahin entstandenen Kosten (Anfahrt, geplante Ausfallzeit) in angemessener Höhe als Ausfallentschädigung in Rechnung stellen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Dienstleister den Ausfall nicht durch einen Ersatzauftrag auffüllen kann und dies dem Kunden vorab mitgeteilt wird.
(3) Bei regelmäßigen Diensten (z. B. Treppenhaus-, Büro- oder Gartenpflege-Turnus) gilt: Fällt ein einzelner Termin aus oder wird vorzeitig abgesagt, entsteht insoweit kein Entgeltanspruch, sofern der Termin rechtzeitig (§ 6 Abs. 2) abgesagt wurde.
(4) Wird der Kunde bei vereinbartem Termin nicht angetroffen, obwohl Zugang zugesagt war, gilt § 5 Abs. 5 entsprechend.
§ 7 Zusätzliche Leistungen und unvorhergesehener Mehraufwand
(1) Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden nur nach ausdrücklicher Abstimmung erbracht. Der Kunde wird vorab über den voraussichtlichen Zusatzaufwand informiert.
(2) Ergibt sich bei der Ausführung unvorhergesehener Mehraufwand (z. B. stärkere Verschmutzung als besichtigt, verborgene Schäden, zusätzlicher Umfang), unterrichtet der Dienstleister den Kunden unverzüglich. Der Kunde entscheidet, ob die Leistung erweitert wird. Wird eine Übereinkunft nicht erreicht, wird der bisherige Umfang abgerechnet.
(3) Bei Festpreisvereinbarungen gilt: Unvorhergesehener Mehraufwand, der nicht durch den Kunden veranlasst wurde und bei angemessener Besichtigung nicht erkennbar war, wird dem Dienstleister nicht ohne dessen Zustimmung allein aufgebürdet; die Parteien verhandeln in gutem Glauben über eine angemessene Anpassung.
§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach § 4. Sie ist mit Erbringung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei regelmäßigen Diensten kann monatlich abgerechnet werden; Sammelrechnungen werden auf Vereinbarung gestellt.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Rechnung (in der Regel durch Überweisung auf die in der Rechnung genannten Kontoverbindung). Barzahlung ist möglich, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wird; der Kunde erhält in jedem Fall eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug (§ 286 BGB) einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Gegenüber Unternehmern (B2B) gilt: Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 9 Abnahme bei abgrenzbaren Einzelleistungen
(1) Bei Leistungen mit abgrenzbarem Endzustand (z. B. Bau-Endreinigung, Übergabereinigung, Entrümpelung mit besenreiner Übergabe) kann eine Abnahme vereinbart werden. Die Abnahme erfolgt durch Besichtigung und Begehung.
(2) Zeigt der Kunde bei der Abnahme Mängel an, werden diese vom Dienstleister unverzüglich behoben. Ohne Mängelanzeige gilt die Leistung als abgenommen. Eine ausdrückliche Abnahmeerklärung wird nach Möglichkeit schriftlich oder in Textform festgehalten.
(3) Bei laufenden Diensten (Unterhalts-, Treppenhaus-, Büroreinigung) ersetzt die regelmäßige Kontrolle des Ergebnisses im Betrieb die förmliche Abnahme; Mängel werden nach § 10 behandelt.
§ 10 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Bei mangelhafter Leistung hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachholung der ausbleibenden Leistung). Der Dienstleister wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben, nachdem er davon erfahren hat.
(2) Mängel sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen – bei Verbrauchern innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis, bei Unternehmern entsprechend § 377 HGB innerhalb angemessener Frist. Die Anzeige kann formlos, insbesondere per WhatsApp oder Telefon, erfolgen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde bei nicht unerheblichen Mängeln die Vergütung angemessen mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche richten sich nach § 11.
(4) Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Da Dienstleistungen erbracht werden, besteht kein vertraglich verkürzter oder verlängerter Gewährleistungszeitraum.
§ 11 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die vom Gesetz zwingend anders geregelt sind (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
(2) Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister, soweit sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, haftet der Dienstleister begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensfolgeschäden bei leicht fahrlässiger Verletzung untergeordneter Pflichten – besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind (z. B. zur Empfindlichkeit von Oberflächen, Zugang oder Zustand des Objekts), es sei denn, die Angaben wären bei ordnungsgemäßer Besichtigung oder Nachfrage erkennbar gewesen.
(6) Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB und wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird der Dienstleister vor dem Beginn die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen und auf die Rechtsfolgen (anteiliger Wertersatz nach § 357 Abs. 7 BGB sowie Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Erbringung mit Zustimmung nach § 356a BGB) hinweisen. Die Bestätigung des Kunden wird in Textform dokumentiert.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf die Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB – genügt auch WhatsApp- oder E-Mail-Verkehr), soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt; dasselbe gilt für Regelungslücken.
(4) Gerichtsstand: Für Verträge mit Unternehmern (B2B) ist – soweit zulässig – das Gericht am Sitz des Dienstleisters zuständig. Für Verträge mit Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; es wird kein abweichender Gerichtsstand vereinbart. Verbraucherschützende zwingende Normen, insbesondere des deutschen Verbraucherrechts, bleiben unberührt.
(5) Der Dienstleister weist darauf hin, dass er an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teilnimmt und hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist.